Rechtsprechung
   BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 129/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,12266
BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 129/75 (https://dejure.org/1977,12266)
BSG, Entscheidung vom 21.06.1977 - 7 RAr 129/75 (https://dejure.org/1977,12266)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 1977 - 7 RAr 129/75 (https://dejure.org/1977,12266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,12266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.02.1965 - 7 RAr 21/64

    Rechtsmissbrauch einer Behörde - Gesetzliche Ausschlussfrist -

    Auszug aus BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 129/75
    Wie das BSG zu der Antragsfrist für das SWGmehrfach entschieden hat (BSGE 22, 257; SozR Nr.} zu 5 145 1 AVAVG; Urteil vom 25.6. 1976 12/7 RAr 80/74), ist die Frist für die Einreichung der SWG-Anträge eine materiell-rechtliche Ausschlußfrist, deren Sinn nicht allein darin liegt, die verwaltung davor zu schützen, daß gegen sie Ansprüche erhoben werden, deren Berechtigung sie nur noch schwer nachprüfen kann.

    Das BSG hat das zu 5 145 l Abs. 2 AVAVG verneint (BSGE 22, 257) aber auch zu @ 81 Abs. 5 qq -.

    In der Rechtsprechung wird grundsätzlichder Standpunkt vertreten, daß eine Wiedereinsetzung bei der Vérsäumung materiell-rechtlicher Fristen nicht möglich ist (BVerwGE 9, 90; 24, 154; BSGE 14, 246; 22, 257; 52, 60).

  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
    Auszug aus BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 129/75
    Das Bundessozialgericht (BSGE 14, 246) hat zwar entschieden, daß die Fristvorschrift des 5 58 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz aF -BVG- nicht für Fälle gilt, in denen die Voraussetzungen des verspätet eingelegten Anspruchs zweifelsfrei gegeben sind.

    In der Rechtsprechung wird grundsätzlichder Standpunkt vertreten, daß eine Wiedereinsetzung bei der Vérsäumung materiell-rechtlicher Fristen nicht möglich ist (BVerwGE 9, 90; 24, 154; BSGE 14, 246; 22, 257; 52, 60).

  • BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 80/74

    Schlechtwettergeldantrag - Frist für Einreichung - Ausschlussfrist -

    Auszug aus BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 129/75
    Wie das BSG zu der Antragsfrist für das SWGmehrfach entschieden hat (BSGE 22, 257; SozR Nr.} zu 5 145 1 AVAVG; Urteil vom 25.6. 1976 12/7 RAr 80/74), ist die Frist für die Einreichung der SWG-Anträge eine materiell-rechtliche Ausschlußfrist, deren Sinn nicht allein darin liegt, die verwaltung davor zu schützen, daß gegen sie Ansprüche erhoben werden, deren Berechtigung sie nur noch schwer nachprüfen kann.

    Ein solcher Anspruch könne gegeben sein, wenn die Beklagte durch die Vérletzung einer ihr obliegenden Betreuungspflicht die versäumung der Ausschlußfrist verursacht hätte (vgl. BSG vom 18. Dezember 1975, 12 RJ 88/75 - und vom 25. Juni 1976 - 12/7 RAr 80/74).

  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 129/75
    Ein solcher Anspruch könne gegeben sein, wenn die Beklagte durch die Vérletzung einer ihr obliegenden Betreuungspflicht die versäumung der Ausschlußfrist verursacht hätte (vgl. BSG vom 18. Dezember 1975, 12 RJ 88/75 - und vom 25. Juni 1976 - 12/7 RAr 80/74).
  • BVerwG, 27.05.1966 - VII C 139.64

    Erstattung von Lieferprämien und subventionsrechtlichen Zuwendungen - Versäumung

    Auszug aus BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 129/75
    In der Rechtsprechung wird grundsätzlichder Standpunkt vertreten, daß eine Wiedereinsetzung bei der Vérsäumung materiell-rechtlicher Fristen nicht möglich ist (BVerwGE 9, 90; 24, 154; BSGE 14, 246; 22, 257; 52, 60).
  • BSG, 15.12.1959 - 10 RV 750/56
    Auszug aus BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 129/75
    zur Einhaltung der Frist trifft, sondern auch durch seinen vertreter (BSGE 11, 158, 160; NJW 1956, 1946).
  • BSG, 26.05.1971 - 11 RA 118/70
    Auszug aus BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 129/75
    und ganz erhebliche, langfristig wirksame Interessen des Bürgers auf dem Spiel stehen (BSG vom 26. Mai 1971 12/11 RA 118/70 - SozEntsch. X/E Art. 2 5 5 ANVNGNr. 1 = BeitrR 1971, 540).
  • BSG, 03.11.1976 - 7 RAr 101/75
    Auszug aus BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 129/75
    5. November 1976 - 7 RAr 101/75).
  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Ausschlußfrist für den

    Denn die rechtzeitige Stellung des Antrags ist materiell-rechtliche Voraussetzung des Leistungsanspruchs (BSG vom 21. Juni 1977 - 7 RAr 129/75 - Dienstbl der Bundesanstalt für Arbeit, Rechtsprechung -DBlR- Nr. 2192a zu § 81 AFG ).
  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
    gegen die Versäumung der Ausschlußfrist des @ 81 Abs. 3 AFG Wiedereinsetzung zu gewähren, nicht vor, Die die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften in anderen Gesetzen lassen sich auf die Frist des 5 81 Abs. 3 AFG nicht entsprechend anwenden° Wie der Senat schon entschieden hat, kann bei der Versäumung verfahrensrechtlicher Fristen im Verwaltungsverfahren eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auch dann in Betracht kommen, wenn die Wiedereinsetzung nicht ausdrücklich vorgesehen ist (vgl BSGEA3, 19, 24 = SozR 4495 5 11 Nr. 1 mwN), Die rechtzeitige Stellung des Antrags nach 5 81 Abs. 3 AFG ist Jedoch keine verfahrensrechtliche, sondern eine materiell-rechtliche Voraussetzung des Wintergeldanspruchs (BSG SozR 4100 & 81 Nr. 3; Urteil vom 23° Juni 1976 - 12/7 RAr 35/74 - AdB1977"26; Urteil vom 21, Juni 1977 - 7 RAr 129/75 -).

    Widerspruch zu seinem unveröffentlichten Urteil vom 21. Juni 1977 - 7 RAr 129/75 - dort war diese Frage offengelassen worden, weil die damalige Klägerin die Frist offensichtlich nicht ohne ihr Verschulden versäumt hatte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht